Allgemeine Vertragsbedingungen

§ 1 Gültiger Impfschutz

Die Platz-, Kurs- und Seminar-Kunden, sowie die Inhaber von Mitgliedschaften – nachfolgend „Kunden“ genannt -

erklären mit Ihrer Buchung/Anmeldung, dass ihr Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt.

Für Krankheiten und/oder Verletzungen der Hunde übernimmt das HSZ Aeromare keine Haftung.

§ 2 Abschluss des Vertrages

Mit der schriftlichen Kurs-/Seminaranmeldung und/oder einer Platzbuchung über das Buchungsportal Ebusy gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das HSZ Aeromare und/oder dem jeweiligen Kooperationspartner zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen ist die fristgerechte Zahlung der Abonnement-, Kurs- oder Seminargebühr sowie das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl.

§ 3 Bezahlung

Mit der Anmeldung/Buchung ist die Zahlung der Gebühren fällig.

Der Kunde kann aus verschiedenen Zahlungsmethoden wählen. Die Möglichkeit der Barzahlung wird nicht angeboten.

Erworbene Gutscheine werden nicht ausgezahlt.

§ 4 Rücktritt

A. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung (Einzelstunde, Mitgliedschaft, Kurs/Seminar) vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

Beim Rücktritt  vor Veranstaltungsbeginn werden zum Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung folgende Stornokosten fällig:

• bis 4 Wochen vor Beginn - 10 % des Teilnahmebetrages

• bis 1 Woche vor Beginn - 50 % des Teilnahmebetrages

• ab 6 Tagen bis zum Beginn - 100 % des Teilnahmebetrages

• nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

B. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn einer gebuchten Platznutzung vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt hat schriftlich, bzw. elektronisch über das Buchungssystem Ebusy zu erfolgen.

Bei einem Rücktritt vor Mietbeginn werden die folgenden Stornokosten fällig:

• länger als 48 Stunden vor gebuchtem Termin – kostenfrei

• bei 48 Stunden bis zum gebuchten Termin – 100 % des Mietpreises

• nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Betreiber

Das Hundesportzentrum Aeromare und seine Kooperationspartner können ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten,                                                                                                                  wenn sich der Kunde vertragswidrig (Haus- und Hallenordnung) verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

Weitere wichtige Gründe für den fristlosen Rücktritt vom Vertrag können sein:

• Wenn der Hund den Versicherungsschutz verloren hat.

• Wenn der Hund den Impfschutz verloren hat.

• Wenn der Teilnehmer bei der Ausbildung und/oder im Umgang mit dem Hund gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Bei Vorliegen der oben genannten Gründe erfolgt keine Erstattung der geleisteten Zahlungen.

§ 6 Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen und ist an folgende Frist gebunden:

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende.

Die Mitgliedschaft verlängert sich ohne Kündigung bis auf weiteres.

Sie erlischt automatisch mit dem Tod des Vertragspartners.

§ 7 Betriebsausfälle

Ist aus wichtigem Grund eine Schließung des Betriebes und/oder die Absage von Veranstaltungen geboten,                                                                                                                                                        erfolgt in Absprache mit dem Kunden eine Terminverlegung oder eine Erstattung der in diesen Zeitraum fallenden Buchungen.

Das HSZ Aeromare und seine Kooperationspartner behalten sich vor, beim Ausfall des Trainerpersonals ein fachlich kompetentes Ersatzpersonal für Veranstaltungen einzusetzen.

An Feiertagen des Bundeslandes Niedersachsen findet kein Trainingsbetrieb statt.

§ 8 Nebenabreden

Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen vom  HSZ Aeromare schriftlich bestätigt werden.

Lemwerder, den 01.01.2025

Heinemann GV GbR, Ludwig-Bölkow-Str. 4, 27809 Lemwerder

Hausordnung

 

Alle Besucher des Hundesportzentrums AEROMARE erkennen mit ihrem Betreten des Geländes die unten stehende Hausordnung an.
 

  1. Das Betreten des Geländes, die Nutzung der Einrichtungen und Trainingsausstattung, sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Besucher haftet für die von ihm und/oder seinem Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mieter haften für ihre Mitnutzer. Die Betreiber des Hundesportzentrums AEROMARE  haften nicht für Schäden, die durch Besucher, durch Dritte und/oder deren Hunde herbeigeführt werden. Des Weiteren wird keine Haftung für fremdes Eigentum seitens der Betreiber übernommen.                                                                                                         
  2. Auf dem gesamten Gelände dürfen nur Hunde mitgeführt werden, die sich im Besitz einer gültigen Hundehalterhaftversicherung und einem gültigen (bei Welpen altersgerechten) Impfschutz befinden. Die Nachweise dafür müssen beim Betreten des Geländes mitgeführt und auf Verlangen der Betreiber oder der zuständigen Veterinärbehörde vorgezeigt werden.                                                                                                 
  3. Alle Hunde sind im Außen- und Innenbereich an der Leine zu führen. Eine Ausnahme gilt für den Hund während der Trainingseinheit im Sportbereich.
  4. Kranken Hunden ist der Zutritt zum Gelände nicht gestattet. Beim Anschein von Erkrankungen behalten sich die Betreiber den umgehenden Verweis dieser Hunde vom Gelände vor.
  5. Jeder Besucher ist angehalten, das Bellen der Hunde im Innen- und Außenbereich zu vermeiden. Bei andauerndem Bellen während des Wartens ist der Hund im Auto unterzubringen.                                                                                                                                 
  6. Die Räumlichkeiten, die Außenanlage, die Einrichtung und die Trainingsausstattung sind schonend und pfleglich zu behandeln und beim Verlassen ggf. zu säubern und wieder herzurichten. Geräte und Einrichtungen dürfen aus Sicherheitsgründen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß genutzt werden. Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich den Betreibern zu melden.                                                                 
  7. Das Mitführen von Speisen, Getränken und sämtliche Flüssigkeiten, sowie Glasflaschen auf den Trainingsflächen ist untersagt. Wassernäpfe sind im Vorraum der Halle und im Außenbereich aufzustellen.                                                                                                                   
  8. Die Hinterlassenschaften der Hunde jeglicher Art in und am Gebäude sind zu unterbinden und unverzüglich den Betreibern zu melden. Die Sportgeräte und Einrichtungen sind von Hunden nicht mit Urin zu markieren. Bei jedem Verstoß wird eine Geldbuße von 50,00 Euro erhoben und bei wiederholten Verstößen erfolgt ausnahmslos ein Hausverbot. Trainierende wie Trainingsleiter sind gleichermaßen gefordert darauf zu achten, den Hunden während der Trainingszeit die Möglichkeit anzubieten, sich außerhalb der Halle/des Außentrainingsplatzes zu lösen. Die Betreiber stellen alle entstehenden Reinigungskosten dem Hundehalter separat in Rechnung. Die Hinterlassenschaften der Hunde im Außenbereich und an öffentlichen Wegen sind unverzüglich zu entfernen.                                                                                        
  9. Läufige Hündinnen sind in den Stehtagen auf dem ganzen Gelände nicht erlaubt. An allen anderen Tagen der Läufigkeit ist darauf zu achten, dass die Hündin im Innenbereich eine Schutzhose trägt und die Wartezeit in einer geeigneten Hundebox oder im Auto verbringt.                                                                                                                       
  10. Die Trainingsfläche in der Halle darf nur mit sauberem, geeignetem Schuhwerk für Kunstrasen betreten werden. Stollenschuhe sind nicht zulässig. Das Betreten des Kunstrasens mit Straßenschuhen ist verboten. Die Hundepfoten sind vor dem Betreten der Hallentrainingsfläche sauber und trocken zu machen.                                    
  11. Auf der Trainingsfläche im In- und Außenbereich darf immer nur mit einem Hund trainiert werden. Während dem Auf-/Abbau der Trainingsgeräte und bei Besprechungen ist der Aufenthalt von Hunden auf der Trainingsfläche untersagt.    
  12. Kinder müssen auf dem Gelände des Hundesportzentrums und innerhalb der Halle von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden. Das Klettern und Spielen auf den Trainingsgeräten ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.                                       
  13. In der Trainingshalle gilt ein generelles Rauchverbot.                                                      
  14. Die Trainingshalle und das Außengelände sind videoüberwacht. Eine Audioaufzeichnung erfolgt nicht.                                                                                 
  15. Die Anwendung von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden und Hilfsmitteln ist strengstens untersagt und wird von den Betreibern ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung erfolgt ein sofortiges Hausverbot.                                                                                                                    Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

Lemwerder, den 01.01.2025

Heinemann GV GbR, Ludwig-Bölkow-Str. 4, 27809 Lemwerder